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Amtlich beglaubigte ?bersetzungen

Mit der Bewerbung einzureichende Dokumente, die nicht in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst sind, müssen zusammen mit einer Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung (in einer PDF-Datei) ins Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Eine Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt, wenn sie von einer der folgenden Stellen angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wurde:

  • Institution, die auch das Original-Dokument ausgestellt hat (z.B. Übersetzung der Leistungsübersicht/des Transcripts of Records direkt von der Universität).
  • Qualifizierte, vereidigte Fachperson für Übersetzungen.

Eine Hilfe bei der Suche nach vereidigten Fachpersonen für Übersetzungen in der Schweiz bieten die Datenbanken des Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscher-Verbandes ASTTI sowie des Verbandes Schweizer Gerichtsdolmetscher- und übersetzer «juslingua.ch».


Bitte beachten Sie: Die Universität Zürich behält sich vor, die Echtheit der vorgelegten Dokumente direkt bei der ausstellenden Institution zu verifizieren sowie mangelhafte Übersetzungen zurückzuweisen oder deren Richtigkeit durch universitätseigene Stellen überprüfen zu lassen.

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Kontakt und Auskunft

明升体育_明升体育备用网址-app|平台|官网 Zürich
Abteilung Studierende, Zulassungsstelle
R?mistrasse 71
CH - 8006 Zürich

Tel. + 41 / (0) 44 634 22 36