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Ehrenpromotion 2014 der Rechtswissenschaftlichen Fakult?t

Dr. iur. Daniel Steck

Die Rechtswissenschaftliche Fakulta?t der Universita?t Zu?rich verleiht die Wu?rde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Dr. iur. Daniel Steck, alt Oberrichter, in Anerkennung seines jahrzehntelangen Engagements in Praxis, Lehre und Forschung des schweizerischen Familien- und Familienverfahrensrechts, mit einer Vielzahl grundlegender Publikationen, seiner Expertenta?tigkeit fu?r Bund und Kantone, sein gewissenhaftes Engagement mit Einsatz sowohl fu?r die Belange der Praxis wie auch die menschlichen Anliegen der Verfahrensbeteiligten.

Daniel Steck wurde 1938 in Gurzelen geboren, hatte in Zu?rich studiert und dort 1972 bei Meier-Hayoz eine in gu?ter- und erbrechtlichen Belangen noch heute von der Praxis herangezogene Dissertation zu ?Werta?nderungen am Nachlass und Pflichtteilsrecht? berufsbegleitend verfasst – denn er war damals bereits Vizepra?sident am Bezirksgericht Uster.

Nach fast zwanzigja?hriger Ta?tigkeit als Gerichtsschreiber und Bezirksrichter, Abteilungsvorsitzender und ab 1978 als Pra?sident des Bezirksgerichtes Uster wurde Daniel Steck Anfang 1988 zum Oberrichter gewa?hlt, stieg auf aus der erstinstanzlichen ?Niederwildjagd?, wie er seine Ta?tigkeit in einer biografischen Anmerkung selbst umrissen hatte. Wa?hrend seiner ganzen Amtszeit war er an der I. Zivilkammer ta?tig und war damit – zusammen mit Dr. h.c. Verena Bra?m – der erste eigentliche Zu?rcher Familienrichter, ohne dass es diese Funktion explizit gegeben hatte. Ab 1990 pra?sidierte er zusa?tzlich das damals noch dem Obergericht angegliederte Versicherungsgericht. Seine Wahl in richterliche Funktionen war insofern bemerkenswert, als Daniel Steck parteilos war und fu?r den damaligen Landesring Richtera?mter besetzen konnte. 2001 trat er mit Ablauf der Amtsperiode in den Ruhestand.

Daniel Steck war zudem auf dem Gebiet des Familien- und Eherechts u?ber Jahrzehnte intensiv und sehr erfolgreich in der Weiterbildung wie auch in Lehre und Wissenschaft ta?tig. Er hatte sowohl die Einfu?hrung des Ehewirkungs- und Gu?terrechts, des Scheidungsrechts aus dem Jahr 2000 und zuletzt – auch im Auftrag des Bundes und einer Vielzahl von Kantonen – des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts begleitet. Seit seinem Ru?cktritt als Oberrichter hat sich seine Ta?tigkeit in diesem Bereich nahezu zu einem Vollpensum entwickelt, und fu?r zahlreiche Beho?rden ist er zum unverzichtbaren Ratgeber geworden.

Nebst einer Vielzahl von Kommentierungen in den einschla?gigen, qualifizierten Kommentarreihen hatte Daniel Steck Mitte der 90er-Jahre in erster Linie mit der ga?nzlichen, umfassenden Neubearbeitung des ?Hinderling? das massgebliche Handbuch des Scheidungsrechts vorgelegt, welches in seiner offenen, gleichermassen gru?ndlich-besonnenen wie fortschrittlichen Grundhaltung die U?berleitung der Praxis ins neue Recht begleitet hatte. Von seiner Publikationen ist nebst dieser Neubearbeitung des ?Hinderling? und seinen weiteren familienrechtlichen Vero?ffentlichungen insbesondere seine umfassende Vorbereitungsarbeit im Vorfeld der Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung zu nennen. Letztere umfasst Vorarbeiten fu?r die Einfu?hrungsgesetzgebung im Allgemeinen und das Verfahrensrecht in einer Vielzahl der deutschschweizerischen Kantone, inklusive in seinem Wohn- und Arbeitskanton Zu?rich, sowie den politisch gescheiterten Entwurf eines Verfahrensgesetzes des Bundes fu?r diesen Bereich und zahlreiche Gutachten zu Einzelfragen

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